Babywaagen, auch Säuglingswaagen genannt finden Einsatz in Krankenhäusern, Arztpraxen, bei Hebammen sowie in Privathaushalten. Meist verfügen diese Waagen über eine Kapazität von 15 Kg mit einer Teilung von 5 g. Bei einem Einsatz in Krankenhäusern und Artztpraxen besteht die Eichpflicht. Diese Waagen müssen in einem Intervall von 4 Jahren geeicht werden. Säuglingswaagen von Hebammen, in Apotheken und zum Privatgebrauch müssen nicht geeicht werden.