Sicherer Betrieb von Toranlagen gewährleistet durch die vorbeugende Ausführung der vorgeschriebenen Wartung/Prüfung und die Pflege der Verschleißteile.
Nach der gültigen Arbeitsstättenregel ASR A 1.7 – müssen kraftbetätigte/elektrische Toranlagen mindestens einmal jährlich (wiederkehrend) auf Funktion und Sicherheit geprüft werden. Je nach Nutzungsintensität kann der Prüfungsintervall auch variieren. Zusätzlich sollte der sichere Umgang mit Handtoren ebenfalls geprüft werden, um Unfälle bzw. Ausfälle zu vermeiden. Das primäre Sicherheitsziel besteht im Schutz von Personen, die sich im Bewegungsbereich des Tores aufhalten oder dieses passieren.
Wesentliche Gefährdungen an Toranlagen entstehen durch:
unkontrolliert abstürzende Tore
Quetschen und Einklemmen von Personen
Kollision von Personen mit Toren im Automatikbetrieb
mechanische Verletzungen im Bereich der Torblattbewegung
Zusätzlich kommt es auch auf die Einsatzbedingungen und die damit verbundene Gefährdung an, z. B. bei der:
Nutzung im öffentlichen Bereich
Nutzung durch nicht eingewiesene Personen
Betätigungsfrequenz
Automatisierungsgrad
Wartung komplett (inklusive UVV-Prüfung, Pflege und Schließkraftmessung):
Die Ausführung einer Wartung beinhaltet bei uns immer die UVV-Prüfung, die Pflege der Toranlagen und die Schließkraftmessung, zum Prüfrahmen gehört die Nutzung torspezifischer Prüfkörper, zur Gefahrenerkennung, nach Anforderung zum Stand der Technik. Wir prüfen Tore nach Vorschrift der Arbeitsstättenrichtlinie und sicherheitstechnischen Festlegungen. Die Pflege bedeutet, dass nach Bedarf alle beweglichen Bauteile abgeölt oder nachgefettet werden, um den Verschleiß zu kompensieren.
Inklusivleistungen:
Zusätzlich werden sofort regulierbare Mängel, die ohne den Einsatz von Ersatzteilen und zusätzlichem Aufwand möglich sind, direkt während der Durchführung behoben. Bei Materialeinsatz aus unseren Servicefahrzeugen werden wir Ihre Ansprechpartner vor Ort über die Notwendigkeit informieren.
Mängel oder Defekte, die eine Angebotserstellung erfordern werden aufgenommen und schriftlich ausgefertigt.
Eine UVV-Prüfung als einzelne Komponente ist ebenfalls möglich und umfasst die sicherheitstechnische Durchsicht von Toranlagen, ohne die aufgeführten Zusatzleistungen.