sind nur für die gewerbliche Verwendung zugelassen und dürfen nur von Fachleuten, wie STORM, verarbeitet werden. Beim falschen Einsatz drohen Folgeschäden für Mensch und Holz.
Während eine „Pilzbekämpfung am verbauten Holz“ (Schwammsanierung) im Regelfall nicht zulässig ist, kann durch geeignete Maßnahmen ein akuter Befall durch holzzerstörende Insekten (Larven) bekämpft werden.
Vor einer Auswahl der möglichen Bekämpfungsvarianten und –verfahren kommt eine genaue Begehung des Objektes und Untersuchung der Schäden sowie der Befallsausdehnung.