Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015
Am 1. Juni 2015 trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft, die unter anderem einige verpflichtende Neuerungen für Betreiber von Aufzügen bis zum Jahr 2020 mit sich bringt: Künftig müssen die Notrufsysteme in Aufzügen eine direkte Kommunikation zwischen eingeschlossenen Personen und Notfall-Personal ermöglichen – ein akustisches Signal, wie z.B. eine Hupe alleine, reicht nicht mehr aus.