Qualität bei Sonderkranen und Sonderstaplern
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Sonderausführungen werden je nach Bestellung durch einen unabhängigen, externen, von der Berufsgenossenschaft zugelassenen, Kran-Sachverständigen geprüft. Im Gegensatz zum Sachkundigen muss der Sachverständige Ingenieur sein, mindestens 5 Jahre im Kranbau gearbeitet haben und regelmäßig umfangreiche Prüfungen vor der Berufsgenossenschaft ablegen. Die Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.

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Sonderkrane