Im Strafrecht kann ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger auf der Seite des Beschuldigten beauftragt werden oder aber er übernimmt die Vertretung eines Zeugen als sogenannter Zeugenbeistand. Handelt es sich bei dem Zeugen um den Geschädigten der Straftat, kann dieser in bestimmten Fällen als Nebenkläger dem Verfahren anschließen und von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vergütung hierüber wird individuell vereinbart.
Dem Beschuldigten oder Nebenkläger kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der gewählte Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, dessen Kosten dann von der Staatskasse getragen werden.