Die Tätigkeit des SiGeKo ergibt sich aus der Baustellenverordnung
wenn die Baustellengröße mehr als 500 Manntage umfasst oder wenn auf einer Baustelle Mitarbeiter von verschiedenen Arbeitgebern eingesetzt werden, dann ist der Einsatz eines SiGeKo vorgeschrieben.
Der SiGeKo hat hierbei die Aufgabe, in den verschiedenen Bauphasen den Bauherrn, den Architekten und die ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere hat er die anfallenden Arbeiten so zu koordinieren, daß es zu keiner gegenseitigen Gefährdung bei der Ausführung kommt. Für die Bestellung des SiGeKo ist der Bauherr verantwortlich.