Alle gewerblichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen in regelmässigen Abständen auf ihre elektrische Sicherheit hin überprüft werden.
Diese Prüfungen sowie die einzuhaltenden Fristen werden durch die Berufsgenossenschaften in der Vorschrift 3 der DGUV (ehem. BGVA3) festgelegt. Hierbei ist auch zu beachten, dass das Nicht-Einhalten dieser Fristen durch die Feuerversicherung als Obliegenheitsverletzung gewertet werden kann, so dass u. U. im Brandfall keine Versicherungsleistungen erbracht werden!