Kataster- und Liegenschaftsvermessungen gehören zum Bereich der amtlichen Vermessungen. Amtliche Vermessungen dürfen ausschließlich von Vermessungsbehörden oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden.
Durch die Ausweisung als öffentlich bestelltes Vermessungsbüro sind wir Organ des amtlichen Vermessungswesens und unterliegen der Aufsicht des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) in Stuttgart.
Die Aufsicht umfasst neben der fachlichen Prüfung auch die Kosten der Katastervermessung (Liegenschaftsvermessung), die nach der aktuell gültigen Gebührenordnung des Landes Baden-Württemberg zu berechnen sind.
Amtliche Vermessungsaufgaben sind:
- Teilungsvermessungen (Flurstückszerlegung)
- Katastervermessung zur Bildung neuer Flurstücke bzw. Grenzänderungen.
- Das Ergebnis der Vermessung ist ein "Fortführungsnachweis", der zusammen mit einem notariell beglaubigten Kaufvertrag Grundlage für den Vollzug der Änderung im Grundbuch ist.
- Grenzfeststellungen
- Vermessung zur Überprüfung/Wiederherstellung eines Grenzpunkts auf Basis des amtlichen Katasternachweises.
- Gebäudeaufnahmen
- Aktualisierung des amtlichen Liegenschaftskatasters (amtliches Kartenwerk) durch die amtliche Einmessung der errichteten Gebäude.
- Vermessung langgestreckter Anlagen (Straßenvermessung etc.)
- Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung/Anpassung des Grenzverlaufs im Liegenschaftskataster.
- Baulandumlegungen
- Durchführung von Baulandumlegungen zur Schaffung neuer Baugebiete (Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete).
Im Hinblick auf eine optimale Bebauung des Grundstücks stehen wir Ihnen z.B. bei Teilungsvermessungen, Grenzänderungen etc. gerne beratend zur Seite.
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