Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch.
Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen.
Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ...
- Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
- die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden.
- Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden.
- Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern.
- Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.