Das Vergüten wird den thermischen Wärmebehandlungsverfahren zugeordnet. Es handelt sich hierbei um ein kombiniertes Wärmebehandlungsverfahren von Härten mit einem nachfolgenden hohen Anlassen.
Härten ist ein Wärmebehandlungsverfahren, dass aus Austenitisieren und schnellem Abkühlen besteht. Dabei erfolgt eine Härtezunahme durch eine mehr oder weniger vollständige Umwandlung des Austenits in Martensit und gegebenenfalls in Bainit. Ergänzende Informationen über das Härten können Sie unter Härten entnehmen.
Beim Anlassen handelt es sich um ein- oder mehrmaliges Erwärmen eines gehärteten Werkstücks zur Erzielung vorgegebener mechanischer Eigenschaften. Ergänzende Informationen über das Anlassen können Sie unter Anlassen entnehmen.
Zweck der Wärmebehandlung Vergüten
• hohe Standfestigkeit
• hohe Dauerschwingfestigkeit
• gute Zug- und Kerbschlagzähigkeit
• gute Biegwechselfestigkeit
• ideale Voraussetzung für spätere thermochemische Wärmebehandlung
Mögliche Prüfverfahren
Im Rahmen der Vergütung können folgende Prüfungen durchgeführt werden:
• Härteprüfung (HRC, HBV)
• Zugfestigkeitsprüfung
• Ermittlung der Kerbschlagfähigkeit
• Dauerschwing- und Biegewechselfähigkeit
Zur Durchführung des Vergütens benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
• Werkstoffbezeichnung
• Angabe zur Härteprüfstelle
• Angabe zur Probeentnahme für Zug- und Kerbschlagversuche
• Angabe zu den mechanischen Eigenschaften
• Härteangaben mit Toleranzbereich