Vom Büro Fülling Beratende Geologen GmbH werden hydrogeologische Gutachten und Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung erstellt.
Nach § 51a des Landeswassergesetzes (LWG) in NRW muß auf Grundstücken, die seit dem 01.01.1996 erstmals bebaut werden, das Regenwasser von den befestigten Flächen (Dachflächen, Wegeflächen u. ä.) auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Zur Feststellung, ob dies möglich ist, wird für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis von den Stadt- und Kreisverwaltungen ein hydrogeologisches Gutachten gefordert. Vom Büro Fülling Beratende Geologen GmbH werden hydrogeologische Gutachten und Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung für Bebauungsplangebiete (Industrie- und Wohngebiete) für Industrie- und Gewerbegebäude und Ein- und Mehrfamilienhäuser erstellt. Hierzu werden Bodenuntersuchungen mittels Baggerschürfen, Sondierungen und Versickerungsversuchen durchgeführt, die Aufschluss geben über die Bodenbeschaffenheit, Grundwasserverhältnisse und die Durchlässigkeit der angetroffenen Böden.
Entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Stadt- und Kreisverwaltungen werden die Versickerungsmöglichkeiten aufgezeigt und entsprechende Versickerungsanlagen berechnet. Hierbei werden auch Berechnungen gemäß dem Arbeitsblatt ATV A 138 durchgeführt.