Die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Strafen bei Verstößen
1. Zur „Anzahl der beförderten Personen“ (Taxi-Fahrgäste, Schüler, Kinder, Personen mit besonderen Bedürfnissen)
Grundsätzlich gilt bei diesen Beförderungen unverändert die Regel, dass in jeder Sitzreihe des Fahrzeuges (einschließlich der Reihe, wo der Lenker sitzt) maximal 2 Personen befördert werden dürfen; das bedeutet:
5-sitziges Fahrzeug: daher max. 3 Mitfahrende
9-sitziges Fahrzeug mit 3 Reihen: daher max. 5 Mitfahrende
9-sitziges Fahrzeug mit 4 Reihen: daher max. 7 Mitfahrende
Alle Angaben gelten für Mitfahrende, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Wenn es die Anzahl der zu befördernden Mitfahrenden nicht zulässt, kann von obiger Regel ausnahmsweise abgewichen werden. In diesem Fall ist die Anwendung der Regelung für "Massenbeförderungsmittel" zulässig; das bedeutet:
5-sitzges Fahrzeug (inkl. Lenkerplatz): daher max. 4 Mitfahrende (Vollbesetzung
9-sitziges Fahrzeug (inkl. Lenkerplatz) mit 3 oder 4 Reihen: daher max. 8 Mitfahrende (Vollbesetzung)
2. Zur MNS-Pflicht
Es besteht unverändert die Maskenpflicht für alle Mitfahrenden (und auch für den Lenker)!
Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt verpflichtend:
In öffentlichen Verkehrsmitteln
In Taxis bzw. taxiähnlichen Betrieben und in der Schüler- und Kindergartenbeförderung
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
In Apotheken